So schreibt man recht 3: Getrennt- und Zusammenschreibung
11. Mrz 2009 von Albert Bloch
Heute geht es um Adjektive und Partizipien (Eigenschafts- und Mittelwörter).
Keine Angst, die Regeln sind auch nich schwieriger als die vorangegangenen. Und mit ein bisschen Sprachgefühl benötigt man die Regeln ohnehin bald nicht mehr…
Adjektive und Partizipien werden mit anderen Wörtern in folgenden Fällen zusammengeschrieben…
- wenn der erste Wortteil für eine ganze Wortgruppe steht oder ein Fugenelement die Wortteile verbindet. So steht z.B. beim Wort angsterfüllt das “angst” für “von Angst” erfüllt. Weiter Beispiel dafür sind die Wörter hitzebeständig (gegen Hitze beständig), jahrelang (mehrer Jahre lang), fingerbreit (einen Finger breit) oder freudestrahlend (vor Freude strahlend).
Die Wörter altersschwach, geschlechtsreif oder werbewirksam schreibt man aufgrund des Fugen-s bzw. Fugen-e zusammen. - wenn beide Adjektive gleichrangig sind, z.B. graublau, feuchtwarm, dummdreist, taubstumm, nasskalt.
- wenn der erste Wortbestandteil den zweiten verstärkt oder abschwächt, z.B. in den Wörtern bitterböse, stocksauer, klammheimlich, erzkonservativ oder extrafein
Daneben gibt es noch häufig gebrauchte Verbindungen mit Adjektiven, bei denen man zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung wählen kann: ein schwerverständlicher Text/ein schwer verständlicher Text, eine nichtöffentliche Sitzung/eine nicht öffentliche Sitzung.
Ähnlich schaut es bei Verbindungen mit Partizipien aus, wenn der zugrunde liegende Infinitiv getrennt geschrieben wird: ein ratsuchender Schüler/ein Rat suchender Schüler, der diensthabende Arzt/der Dienst habende Arzt etc.
So, für heute reicht das wieder einmal.